Weniger Steuern zahlen, durch Restnutzungsdauergutachten. Ihre Immobilie richtig abschreiben und Steuern sparen!
Weniger Steuern zahlen, durch Restnutzungs-dauergutachten. Ihre Immobilie richtig abschreiben und Steuern sparen!
Der Großteil vermieteter, verpachteter und gewerblich genutzter Immobilien in Deutschland wird mit 2% über 50Jahre abgeschrieben.
Unsere Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer entsprechen den Anforderungen der Finanzbehörden und helfen Ihnen dabei, Steuern zu sparen.
Machen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Immobilie, um Ihren Steuervorteil zu ermitteln.
Bei Fragen, die unsere FAQs oder unser Erklärvideo nicht beantworten, helfen wir Ihnen gern persönlich.
Wie möchten Sie starten?
So funktioniert es:
Im ersten Schritt prüfen wir kostenfrei, ob die Neubewertung der Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie steuerliche Vorteile verspricht. Bereits mit wenigen Angaben können wir prognostizieren, ob ein Gutachten für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Nach positiver Prognose können Sie Ihr Gutachten mit wenigen Klicks beauftragen. Das Gutachten ist Voraussetzung, um eine kürzere (und damit höhere) steuerliche Abschreibung bei Ihrem Finanzamt zu begründen.
Unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter haben jahrelange Erfahrung mit Gutachten über die wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien. Unser Team steht Ihnen während des gesamten Prozesses beratend zur Seite.
Bei betongoldgutachten.de gehen Sie kein Kostenrisiko ein! Beauftragen Sie uns nach einer positiven Ersteinschätzung, und sichern Sie sich unsere Geld-zurück-Garantie.
Nutzungsdauergutachten kurz erklärt:
Nutzungsdauer-gutachten kurz erklärt:
Als Vermieter oder gewerblicher Nutzer einer Immobilie, gewährt Ihnen Ihr Finanzamt i.d.R. eine Abschreibung von
2 bis 2,5% der anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes. Diesen Betrag müssen Sie nicht versteuern.
Durch die Erstellung eines Gutachtens zur kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer durch einen unserer zertifizierten Sachverständigen schaffen Sie es, dass Ihr zuständiges Finanzamt Ihnen eine höhere Abschreibung einräumt. Im Ergebnis erhöht sich die Summe der Abschreibung und Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Wohnimmobilien werden vom Finanzamt mit 2% pro Jahr, 50 Jahre lang abgeschrieben.
Hat Ihre Immobilie einen Gebäudewert von 300.000 € müssen Sie also 50 Jahre lang 6.000 € weniger versteuern.
Wird durch ein Gutachten eine Nutzungsdauer von nur 25 Jahren ermittelt, muss das Finanzamt eine Abschreibung von 12.000 € jährlich akzeptieren.
Sie zahlen weniger Steuern und Ihr Nettoeinkommen erhöht sich. In vielen Fällen ist es sogar möglich, die Steuerersparnis rückwirkend auf die letzten Jahre geltend zu machen.
Vor jeder Gutachtenerstellung empfehlen wir Ihnen, eine kostenlose Ersteinschätzung vornehmen zu lassen. Nutzen Sie dafür gern unser Formular Kostenlose Ersteinschätzung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, schauen Sie in unsere Liste zu häufig gestellten Fragen oder schreiben Sie uns.
Viele Immobilien haben eine kürzere Nutzungsdauer als die gesetzlich verankerten 50 Jahre. Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises muss das Finanzamt die Absetzung für Abnutzung (AfA) an die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer anpassen.
Unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellen valide Gutachten zur Restnutzungsdauer, mit denen Sie Ihre jährliche Abschreibung optimieren. Je kürzer die per Gutachten ermittelte Restnutzungsdauer, umso höher der Abschreibungssatz und damit Ihre jährliche Steuerersparnis und Ihr Cashflow.
Beispielimmobilien, die erfolgreich Steuern sparen:





