
Wir sind von der Qualität unserer Produkte überzeugt. Unsere Restnutzungsdauergutachten werden durch Finanzämter anerkannt und erfüllen alle Anforderungen, die das Bundesministerium für Finanzen in seinem Schreiben vom 22.02.2023 gefordert hat.
Deshalb erhalten Sie von uns eine 100% Geld-zurück-Garantie. Sollte der unwahrscheinliche Fall einer Ablehnung eintreten, unterstützen wir Sie bei der Einspruchsbegründung. Wird ein von uns formulierter Einspruch gegen eine Ablehnung des Finanzamtes endgültig nicht anerkannt werden, erhalten Sie Ihr Geld zurück. Für die Rückerstattung des Gutachten-Honorars benötigen wir lediglich Ihre Zustimmung zur Weitergabe des Falles an unsere Partner-Steuerkanzlei, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Beachten Sie dazu bitte Ihre Mitwirkungspflicht gemäß unseren AGB.
Wir beraten nicht steuerlich. Aber wir unterstützen Ihren Steuerberater gern und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Gern sprechen wir schon vor der Beauftragung mit Ihrem Steuerberater.