Lassen Sie die Kaufpreisaufteilung Ihrer Immobilie jetzt schätzen

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Mit einem Gutachten zur Kaufpreisaufteilung erhalten Sie vom Sachverständigen ermittelte Boden- und Gebäudewerte sowie fundierte Argumente für Ihre individuelle Aufteilung. Das Finanzamt muss diese prüfen und angemessen berücksichtigen.
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Art der Immobilie
Datum der notariellen Beurkundung
Gesamtpreis laut notariellem Kaufvertrag
z.B. im notariellen Kaufvertrag separat ausgewiesener Kaufpreis für Küchen oder Möblierung
Bei Teileigentum: Bitte nur die auf den Miteigentumsanteil anfallende Instandhaltungsrücklage angeben (nicht insgesamt für die Gemeinschaft)
Laut notariellem Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
Laut notariellem Kaufvertrag oder Aufteilungserklärung. Kommazahlen bitte mit Punkt getrennt eingeben z.B. 16.9
Laut notariellem Kaufvertrag oder Aufteilungserklärung.

Kaufnebenkosten

Achtung: Eintragung der Grundschuld zählt nicht hierzu, sondern zu den sofort absetzbaren Kosten der Geldbeschaffung.
Achtung: Eintragung der Grundschuld zählt nicht hierzu, sondern zu den sofort absetzbaren Kosten der Geldbeschaffung.
Kosten, die den Anschaffungskosten zuzuordnen sind, z. B. Fahrtkosten für Objektbesichtigungen, Kosten für ein Ankaufsgutachten oder Gerichtskosten bei Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren.
i.d.R. 0 €

Es sei denn, dass diese Kosten den Kaufpreis gemindert haben. Diese Kosten sind aber gegenüber der Finanzverwaltung durch Beifügung einer weiteren Anlage zur Steuererklärung explizit nachtzuweisen, wie z.B. anhand einer sachverständigen Begründung oder alternativ anhand von nach dem Kauf getätigten Vom Käufer nach dem Erwerb durchgeführte Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen, durch die sich z.B. ein höherer Immobilienwert oder eine längere Restnutzungsdauer ergeben würden, bleiben bei einer Kaufpreisaufteilung zum Erwerbszeitpunkt unberücksichtigt.
Relevant ist der vor Abschluss des Kaufvertrages zuletzt veröffentlichte Bodenrichtwert. Die Bodenrichtwerte können öffentlich eingesehen werden, z.B. auf www.bodenrichtwerte-boris.de oder auf den einzelnen Länderportalen

Relevant ist die Nettokaltmiete bei Abschluss des Kaufvertrages, allerdings kann auch die "nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete" herangezogen werden.


Angabe für das zu bewertende Objekt, nicht als Quadratmeter-Preis.


Bitte die monatliche Nettokaltmiete angeben!

Kennzeichnet ein Pflichtfeld.

Kaufpreisaufteilung